AM PULS DER ZEIT NACHHALTIGKEIT FÜR UNSERE ZUKUNFT
E-MOBILITÄT
Die neuen E-Ladestationen in Burghausen sind fertig installiert und können von unseren Kunden und Mitarbeitern genutzt werden.
PSG fördert die E-Mobilität – wir handeln für unsere kommende Generation, für unsere Umwelt und für unsere Zukunft.
NACHHALTIGKEITSINITIATIVE
SUPPLIER-AWARD
SOZIALES ENGAGEMENT
KITE
SOZIALES ENGAGEMENT
BALU
VERHALTENSKODEX
Die PSG Fertigungs- und Prozessautomations GmbH führt ihr Geschäft national und international im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regelungen, um ihren Geschäftserfolg langfristig und nachhaltig zu sichern. So gehört es mehr denn je zu den Grundvoraussetzungen unseres Erfolgs, unternehmerische Tätigkeiten mit ethischen Grundsätzen zu verbinden und dabei in jeder Hinsicht verantwortungsvoll zu handeln.
Das Ansehen von PSG in der Geschäftswelt ist eines unserer wertvollsten Güter, welches bereits durch Verstöße Einzelner Schaden nehmen kann. Nur durch verantwortungsbewusstes Verhalten und die bedingungslose Einhaltung geltenden Rechts sichern wir uns auf Dauer das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit.
Um allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen Leitfaden für ihr rechtmäßiges Handeln zu liefern, hat die Geschäftsleitung den „PSG Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex“ verabschiedet. Diese Regeln sollen nicht etwa die Freiheit der Mitarbeiter einschränken, sondern Handlungsmöglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien aufzeigen. Damit trägt der Kodex dazu bei, Risiken zu erkennen und Rechtsverstöße zu vermeiden und somit letztlich Schaden vom Unternehmen und jedem einzelnen Mitarbeiter abzuwenden.
Wir erwarten deshalb von jedem unserer Mitarbeiter, dass er sich in gleichem Maß wie die Geschäftsleitung und die Führungskräfte zur Einhaltung geltenden Rechts verpflichtet fühlt und Dritten respektvoll und integer zu begegnen, entsprechend den Grundsätzen dieses Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex und im Einklang mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN, den Grundsätzen der UN Sustainable Development Goals, des UN Global Compact, den International Labor Organisation Principals (ILO), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG).
Dieser Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex gilt für alle Lieferunternehmen, Auftraggebende und Subunternehmen. Diese sind aufgefordert, sich gleichermaßen an diesen Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex zu halten. Von allen Geschäftspartnerschaften und deren Lieferanten wird erwartet, dass sie diesen Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex sorgfältig durchlesen, und im Rahmen dieser Regeln handeln. Voraussetzung für eine Geschäftspartnerschaft mit PSG ist die Einhaltung und dieses Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex oder die Vorlage eines eigenen Verhaltenskodex, der sich auf dieselben Grundlagen beruft. PSG toleriert keine Verstöße gegen diesen Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex. Wir setzen in jeden unserer Mitarbeiter das Vertrauen und die Erwartung, diesen Ansprüchen jederzeit gerecht zu werden in dem sie den „PSG Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex“ zum verbindlichen Maßstab für ihr Handeln machen.
Vorwort
PSG hat sich in Hinblick auf ihre geschäftliche Tätigkeit zu Ehrlichkeit und Integrität gegenüber seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern verpflichtet. PSG ist sich bewusst, dass die rechtlichen und kulturellen Anforderungen am globalen Markt variieren können. In diesem PSG Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex sind wichtige Standards dargelegt, die den Maßstab für unsere Geschäftstätigkeiten weltweit setzen.
Der PSG Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex sieht vor, dass jeder einzelne Mitarbeiter, jede Führungskraft, die Geschäftsleitung der PSG die Verantwortung für sein Handeln und Verhalten übernimmt, und soll als Unternehmensrichtlinie für das tägliche Verhalten im Arbeitsalltag dienen.
Von jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter wird erwartet, dass sie/er diese Leitlinien sorgfältig liest und die in ihnen enthaltenen Verhaltensanweisungen gewissenhaft umsetzt. Die Geschäftsleitung ist angehalten alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter entsprechend aufzuklären und bei der Einhaltung der Gesetze bestmöglich zu unterstützen.
Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Regeln
PSG und alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind, sowie alle unternehmensinternen Regeln, Standards und Anweisungen zu respektieren und unser Handeln danach auszurichten. Dies liegt sowohl im Interesse von PSG als auch im Eigeninteresse jeder einzelnen Mitarbeiterin/jedes einzelnen Mitarbeiters.
Ein Verstoß gegen anwendbare Gesetze und Vorschriften und folglich gegen den PSG-Verhaltenskodex führt zu gravierenden Nachteilen für das Unternehmen, etwa in Form von Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen. Darüber hinaus können Rechtsverstöße sowohl strafrechtliche Maßnahmen und einen erheblichen Reputationsschaden bei Kunden, Lieferanten und in der Öffentlichkeit zur Folge haben.
Neben der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften sind auch die innerhalb der Firma existierenden, internen Richtlinien, Grundsätze und Leitfäden einzuhalten. Derartige Richtlinien sind im Companyweb (z.B. QM) zu finden.
Redliches Geschäftsgebaren
Wir gehen fair und ehrlich mit unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern um. Gleiches gilt für die Wettbewerber von PSG, die wir auf faire und ehrliche Weise übertreffen möchten. Wir verpflichten uns, keine Gerüchte zu verbreiten, herabwürdigende Aussagen über die Wettbewerber und/oder ihre Produkte zu treffen oder andere unlautere Praktiken zu ergreifen, die das Ziel haben, Wettbewerbern Schaden zuzufügen.
Interessenskonflikte
Unsere privaten Interessen und persönlichen Erwägungen beeinflussen in keiner Weise unser Urteilsvermögen, wenn es darum geht, im besten Interesse von PSG zu handeln. Daher vermeiden wir alle Aktivitäten oder Situationen, die zu einem Konflikt zwischen unseren persönlichen Interessen und den geschäftlichen Interessen von PSG führen könnten. Sollte ein potenzieller Interessenkonflikt vorliegen, melden wir dies unseren Vorgesetzen. PSG respektiert das Recht von Mitarbeitern, außerberuflichen Aktivitäten nachzugehen, die privater Natur sind und in keiner Weise in Konflikt mit PSG stehen bzw. sich negativ auf PSG und/oder sein Unternehmensimage auswirken. Dazu gehört, dass wir keine externen geschäftlichen oder finanziellen Interessen oder Beziehungen – weder direkt noch indirekt – pflegen, die im Widerspruch zu den Interessen von PSG stehen oder die unsere Fähigkeit beeinträchtigen könnten, unseren Verpflichtungen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses im vollen Umfang nachzukommen.
Vielfalt, Chancengleichheit, Nicht-Diskriminierung und respektvoller Umgang
Die Behandlung von Mitarbeitern und deren Chancen basiert ausschließlich auf ihren Leistungen, Fähigkeiten und anderen Eigenschaften in Bezug auf die Anforderungen der jeweiligen Arbeit. Wir erwarten von jedem Mitarbeiter zu einem Arbeitsklima beizutragen, das geprägt ist von Respekt und partnerschaftlichem Umgang miteinander.
Mitarbeiter dürfen nicht körperlichen, seelischen, sexuellen oder verbalen Belästigungen oder Übergriffen ausgesetzt werden.
Anti-Korruption
Wir tolerieren keine Handlungen, die auch nur den Anschein der Korruption erwecken könnten.
Geschäftsleitung, Mitarbeitende oder Subunternehmen werden keine Vorteile für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür, dass sie unlautere Vorteile verschaffen oder in der Zukunft verschaffen werden, fordern, versprechen lassen oder annehmen (Bestechlichkeit). Umgekehrt sind auch das Anbieten, Versprechen und Gewähren eines solchen unlauteren Vorteils untersagt (Bestechung). Letzteres gilt vor allem im Verhältnis zu Amtsträgern und Personen mit besonderer öffentlicher Funktion mit Blick auf ihre dienstliche Tätigkeit, aber auch hinsichtlich Privatpersonen, soweit eine rechtswirksame Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten nicht vorliegt.
Spiegelbildlich ist auch das Anbieten, Versprechen und Gewähren eines solchen Vorteils untersagt (Bestechung). Die Gewährung bzw. Annahme lediglich üblicher und damit sozialadäquater Vorteile ist nicht strafbar. Die Grenze für derartige Vorteile ist bei PSG auf € 50 festgesetzt. Die Annahme oder Gewährung von Vorteilen über diesen Betrag hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn ausgeschlossen ist, dass der Vorteil mit einer konkreten Bevorzugung verknüpft ist.Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards
Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement haben bei PSG höchste Priorität. Wir sind jederzeit verpflichtet, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sind strikt einzuhalten. Etwaige Missstände sind unverzüglich den Vorgesetzten anzuzeigen und abzustellen. Wir erwarten auch, dass diese Vorschriften innerhalb der Lieferkette eingehalten werden.
Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen
Arbeits- und Menschenrecht
PSG und seine Geschäftsbeziehungen halten die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN, sowie die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit ein. Wir erwarten von unseren Geschäftsbeziehungen, dass sie die internationalen Menschenrechte schützen, keine Menschenrechtsverletzungen begehen und sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Zwangsarbeit, inklusive Gefangenenarbeit, Fronarbeit und Kinderarbeit ist strengstens untersagt. Löhne und sonstige Leistungen dürfen das gesetzliche Mindestgehalt nicht unterschreiten. Sämtliche weitere national geltende arbeitsrechtliche Gesetze, wie z.B. maximale Arbeitsstunden, müssen eingehalten werden.
Einhaltung von Kartell- und Wettbewerbsgesetzen
Einhaltung von Umweltstandards
PSG betreibt seine Geschäftstätigkeit ökologisch nachhaltig. Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind deshalb verpflichtet, Boden, Wasser, Luft, die biologische Vielfalt und Kulturgüter zu schützen. Das Entstehen umweltschädlicher Einwirkungen ist durch geeignete Umweltschutzmaßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu verhindern. Verursachte Umweltschäden sind unverzüglich den Vorgesetzten zu melden und zu beseitigen. Wir leisten einen wesentlichen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, zum Umweltschutz und insbesondere zum Klimaschutz. Wir bemühen uns, Ressourcen durch Verringerung des Verbrauchs von Energie, Wasser, Roh- und Betriebsstoffen zu schonen.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Unser Unternehmen verfügt über wertvolle Patente und Know-How. Wir sind verpflichtet, derartige Informationen sowie alle sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Auch Informationen, an deren Geheimhaltung unsere Vertragspartner und Kunden ein Interesse haben, werden von dieser Verpflichtung umfasst und dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
Die Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Kunden sind unbedingt einzuhalten. Wir schützen die Privatsphäre des Einzelnen und verpflichten uns, sorgfältig mit den uns anvertrauten Daten umzugehen. Diese Verpflichtungen gelten auch über die Beendigung eines konkreten Arbeitsverhältnisses hinaus.
Einhaltung des PSG Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex
einzuhalten, den wir als verbindlichen und festen Bestandteil unserer täglichen Arbeit anerkennen. Wir werden unser Handeln anhand der vorstehenden Grundsätze überprüfen und danach ausrichten.
Die Führungskräfte der PSG sind verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über Inhalt und Bedeutung dieses Kodex zu informieren und aus eigener Initiative regelmäßig die Beachtung des geltenden Rechts zu überprüfen.
Uns ist bewusst, dass eine Nichtbefolgung des vorliegenden Verhaltenskodex ein Verstoß gegen geltende Gesetze darstellen kann. Die Regeln des PSG-Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex decken nicht jedes Problem ab, das auftreten kann, sondern liefern verbindliche Grundsätze, die den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern bei Ihrer täglichen Arbeit als Leitlinie dienen sollen.
Geschäftspartnerschaften müssen über ein geeignetes Verfahren verfügen, um die Einhaltung des vorliegenden Kodex sicherzustellen, oder einen eigenen Verhaltenskodex vorlegen, der sich auf dieselben Grundlagen beruft. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnerschaften in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Risiken innerhalb ihrer Lieferketten zu identifizieren sowie angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Meldung von Rechtsverstößen
Um Rechtsverstöße zu vermeiden, können sich alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit ihren Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des PSG-Verhaltens- und Nachhaltigkeitskodex an ihre Vorgesetzten wenden. Unter folgendem Link stellen wir unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Verfügung, welches es ermöglicht Verstöße anonym zu melden.
Jeder Hinweis wird ernst genommen und frei von Interessenskonflikten untersucht. Wir dulden keinerlei Benachteiligungen von Personen die Hinweise melden.